Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage und kann beim Land die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.
Alle wichtigen Informationen dazu und die benötigten Formulare findest du hier:
Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit
Erstattung Verdienstausfall: Hinweise zum ausfüllen
Erstattung Verdienstausfall: Antrag 2021-Arbeitnehmer_in
Verdienstausfall: Nachweis Selbstständigkeit
Erstattung Verdienstausfall: Ergänzung für Selbständige
Eine Bescheinigung über deine ehrenamtliche Mitwirkung bei Stadt der Kinder erhältst Du vom Kreisjugendring Segeberg e. V.