Freistellung und Verdienstausfall

Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage und kann beim Land die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.

Alle wichtigen Informationen dazu und die benötigten Formulare findest du hier:

Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit

FreiStVO -Textfassung

Erstattung Verdienstausfall: Hinweise zum ausfüllen

Erstattung Verdienstausfall: Antrag 2021-Arbeitnehmer_in

Verdienstausfall: Nachweis Selbstständigkeit

Erstattung Verdienstausfall: Ergänzung für Selbständige

Eine Bescheinigung über deine ehrenamtliche Mitwirkung bei Stadt der Kinder erhältst Du vom Kreisjugendring Segeberg e. V.